Wohnmobile
Professionelle Wohnmobil-Gutachten durch erfahrene Sachverständige
Wohnmobile, Reisemobile, Kompaktwohnmobile oder sonstige Freizeitfahrzeuge haben eins gemeinsam: In der Praxis sind sie INDIVIDUELL gestaltet und ausgestattet. Natürlich gibt es baugleiche Aufbauten, aber schon beim flexiblen Grundriss für den Innenraum fängt es an, dann kommen verschiedenste Ausstattungsoptionen schon von Herstellerseite, Anbauten, Einbauten, Aufbauten und Sonderanfertigungen. Ein wichtiger Punkt für Wohnmobil-Liebhaber: Man will es sich so gemütlich wie möglich machen, natürlich bei funktionierender Technik und auch Äußerlich sollte das geliebte Reisemobil was hermachen. Ein Wohnmobil ist in den meisten Fällen auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des/der Besitzer/s abgestimmt, je nach Wünschen und Urlaubsanforderungen.
Der individuell gestaltete Aufbau eines Wohnmobils stellt allerdings viele „normale“ KFZ-Gutachter vor ein Problem: In den meisten Fällen wird der Schaden falsch – und deutlich zu niedrig für eine vollumfängliche Wiederherstellung/Reparatur – eingeschätzt und das auch so an die Versicherung gemeldet, da Fachwissen zum Fahrzeugaufbau von Wohnmobilen nicht vorhanden ist, und das Begutachtungs-Schema wie bei einem normalen Kraftfahrzeug angewendet wird. Ist man aber Geschädigter eines Unfalls, hat man das GUTE RECHT auf VOLLUMFÄNGLICHEN SCHADENSERSATZ. Den Begriff kennt jeder, man sollte sich aber noch mal verdeutlichen, das er bedeutet: Wird mein Wohnmobil durch einen Unfall geschädigt und mich trifft keine Schuld, muss ich von der Versicherung des Unfallverursachers den Schaden – und zwar komplett und zu 100% – ersetzt bekommen. Und genau hier fangen schon die Probleme an: Was passiert mit einem älteren Wohnmobil, für das keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind? Was, wenn heutige Sonderausstattungen andere Maße verwenden als vor 20 Jahren üblich? Übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die dann notwendigen Schreiner und Montage-Arbeiten? Die Gesetzlage ist wie oben beschrieben eindeutig: Vollumfänglicher Schadensersatz, das Fahrzeug muss nach der Reparatur sowohl äußerlich als auch von der technisch einwandfreien Funktion und der Wiederherstellung – oft aufwändig eingearbeiteter Sonderausstattungen wiederhergestellt werden. Ist das nicht möglich, hat das Unfallopfer das Anrecht auf andersgearteten Schadensersatz.
Teilintegrierte Wohnmobile
Bei einem teilintegrierten Wohnmobil ist das Fahrerhaus des Serienfahrzeugs Bestandteil des Wohnraums. Dies wird über ein erhöhtes Dach erreicht und hat den Vorteil, dass man im Führerhaus Stehhöhe hat. Die Sitze sind in der Regel mit Drehkonsolen ausgestattet und können in den Wohnraum reingedreht werden. Durch den dahinter montierten Tisch und einer bzw. zwei Sitzbänken kann man dann sehr gemütlich essen.
Durch das Beibehalten der Führerhaus-Konstruktion, haben Alkoven Wohnmobile und teilintegrierte Wohnmobile einen signifikanten Kostenvorteil zu dem vollintegrierten Wohnmobilen schon in der Fahrzeugherstellung.
Vollintegrierte Wohnmobile
Das vollintegrierte Wohnmobil wird in der Regel auf ein bestehendes Fahrgestell / Fahrzeug-Chassis aufgebaut. Das ursprüngliche Fahrgestell verfügt nur über ein Lenkrad, einen Behelfssitz, Achsen, Räder, vielleicht noch Armaturen, sonst nichts, und wird so beim Wohnmobilbauer angeliefert. Die bekannten Wohnmobilhersteller legen in der Regel sogenannte „Kleinserien“ auf.
Hier hat der Kunde noch Einflussmöglichkeiten und kann Kleinigkeiten ändern, der Umfang der Individualisierung hält sich jedoch in Grenzen. Bei einem vollintegrierten Wohnmobil ist alles aus einem Guss und es verfügt zudem über eine bessere Wärmedämmung (40mm) als die beiden vorgenannten Fahrzeugtypen. Dafür ist ein vollintegriertes Wohnmobil sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt deutlich teurer. Auch später notwendige Ersatzteile und Reparaturen verursachen aufgrund der Kleinserien-Produktion deutlich höhere Kosten.